§ 1 Anwendungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind solche der Firma pro-biketour, Inh. Carsten Sawitzki, Am Ginsterbusch 36 A, D-30459 Hannover, Tel.: +49(0)511-6424038, E-Mail: c.sawitzki@pro-biketour.de; im Folgenden als PBT bezeichnet. Sie sind Bestandteil aller Geschäftsbeziehungen zwischen PBT und dem Reisevertragspartner; im Folgenden als Reisender bezeichnet.
§ 2 Reisevermittler und Leistungsträger
2.1 PBT bietet Beförderungs-, Unterkunfts- und sonstige Touristikleistungen (Hotelbuchungen, Flugbeförderung, Fahrradanmietung etc.) von verschiedenen Anbietern an. Diese sind in der jeweiligen Leistungsbeschreibung als Angebot Dritter gekennzeichnet. PBT tritt diesbezüglich im Rahmen ihrer Tätigkeit ausschließlich als Vermittlerin im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Anbieter gegenüber dem Reisenden auf.
2.2 Zwischen dem Reisenden und PBT kommt im Falle der Buchung einer Touristikleistung ein Geschäftsbesorgungsvertrag zu Stande, dessen Gegenstand die Vermittlung von Touristikleistungen ist. Die Durchführung bzw. Erbringung der Touristikleistung Dritter gehört nicht zu den Vertragspflichten von PBT gegenüber dem Reisenden.
2.3 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom PBT nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von PBT hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
§ 3 Vertragsabschluss, Leistung
3.1 Das Angebot zum Vertragsschluss erfolgt durch die Anmeldung des Reisenden per E-Mail, durch Ausfüllen des Kontaktformulars oder fernmündlich bei PBT, auf der Grundlage der Reisebeschreibung auf der Homepage www.pro-biketour.de und dieser AGB. Die Anmeldung erfolgt durch den Reisenden auch für alle in der Anmeldung mit auf geführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet. Eine Buchung kann nur von Personen vorgenommen werden, die 18 Jahre oder älter sind.
3.2 Die Annahme des Reisevertrages, die keiner Form bedarf, erfolgt durch PBT. Nach Vertragsschluss erhält der Reisende von PBT eine Vertragsbestätigung. Hierzu ist die PBT nicht verpflichtet, wenn das Angebot später als 7 Tage vor Reisebeginn abgegeben wird. Sofern der Inhalt der Vertragsbestätigung von der Reisebeschreibung abweicht, gilt die Vertragsbestätigung als neues Angebot der PBT. PBT ist 10 Tage an dieses Angebot gebunden, das bis dahin von dem Reisenden durch ausdrückliche Erklärung, Restzahlung oder Anzahlung angenommen werden kann.
§ 4 Preise und Zahlung, Preiserhöhungen
4.1 Die Preise sind Endpreise und enthalten die zur Zeit des Vertragsschlusses gesetzliche Umsatzsteuer.
4.2 Nach Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises berechnet. Die Restzahlung des Reisepreises ist ohne weitere Aufforderung bis spätestens 60 Tage vor Reisebeginn zu entrichten, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer § 6 genannten Grund abgesagt werden kann.
4.3 Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Fälligkeit, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden die Stornokosten gemäß § 7 zu belasten.
4.4 Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst nach Erteilung der Reisebestätigung eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren, können dem Reisenden belastet werden, wenn zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt mehr als 60 Tage liegen, genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises erfolgen und sie spätestens bis 3 Wochen vor Reiseantritt dem Reisenden gegenüber erklärt werden. Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekanntwerden dem Reisenden mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen steht dem Reisenden der Rücktritt grundsätzlich frei. Alle geleisteten Zahlungen an PBT werden dann zurückerstattet.
4.5 Erfolgt die Buchung weniger als 60 Tage vor Reisebeginn, wird der gesamte Reisepreis fällig, sobald dem Reisenden die Reisebestätigung zugegangen ist.
4.6 Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.
§ 5 Änderung von Reiseleistungen / tageweise Planung
5.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
5.2 PBT ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
5.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von PBT über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise PBT gegenüber geltend zu machen.
5.4 Der Reiseverlauf der Touren kann sich unter Umständen ändern, wenn örtliche Gegebenheiten dieses erfordern (z.B. Wetter, geänderte Öffnungszeiten, geänderte Fahrpläne). Maßgeblich ist dann das am Vortag angekündigte Programm.
5.5 Abweichungen vom Touren- oder Hotelangebot sind aufgrund von unvorhergesehenen Änderungen möglich. In diesem Fall sorgt PBT für gleichwertigen oder besseren Ersatz.
§ 6 Mindestteilnehmerzahl, Rücktritt seitens PBT, Ersatzperson
6.1 PBT kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl in der jeweiligen Reiseausschreibung im Prospekt bzw. auf der Homepage ausdrücklich genannt und beziffert sowie der Zeitpunkt angegeben wurde, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und PBT in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals deutlich angibt und dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist vom Reiseveranstalter bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Reisenden zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Reisenden umgehend erstattet.
6.2 Bis 14 Tage vor der Reise kann ein Dritter für den Reisenden in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintreten. Hierdurch können gegebenenfalls Mehrkosten entstehen, auf die die PBT zuvor hinweist. PBT behält sich vor, den Eintritt des Dritten abzulehnen, wenn dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt. Für den Fall des wirksamen Eintritts haften der Dritte und der Eintretende als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
§ 7 Rücktritt, Stornokosten
7.1 Im Fall des Rücktritts des Reisenden werden Stornierungsgebühren in folgender Höhe fällig:
Bis 60 Tage vor Beginn der Reise: 20 %
Ab 59 bis 30 Tage vor Beginn der Reise: 30 %
Ab 29 bis 22 Tage vor Beginn der Reise: 40 %
Ab 21 bis 15 Tage vor Beginn der Reise: 50 %
Ab 14 bis 8 Tage vor Beginn der Reise: 75 %
Ab 7 Tage vor Beginn der Reise bis zum Tag vor Reisebeginn: 90 %
Am Reisetag oder bei Nichterscheinen: 95 % des Reisepreises
7.2 Es steht dem Reisenden frei, nachzuweisen, dass PBT kein oder nur wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
7.3 PBT behält sich vor, im Einzelfall eine höhere als die genannte Stornogebühr zu verlangen, wenn diese der Höhe nach unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und etwaiger, anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen beziffert und belegt wird.
§ 8 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne vertragliche Leistungen aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, wird sich PBT um die Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Der Reisende hat jedoch keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
§ 9 Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten des Reisenden
9.1 Der Reisende hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder PBT anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt der Reisende die Mangelanzeige schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. PBT kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, oder in der Weise Abhilfe schaffen, dass PBT eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
9.2 Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9.3 Sollten die Reisedokumente dem Reisenden wider Erwarten nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit PBT in Verbindung zu setzen.
9.4 Radsport ist eine sportliche Tätigkeit mit erhöhtem Risiko. Der Reisende hat sicherzustellen, dass er körperlich geeignet ist, an den Radtouren teilzunehmen. Darüber hinaus verpflichtet er sich, beim Radfahren stets einen Fahrradhelm zu tragen. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsregeln ist der Reisende selbst verantwortlich.
§ 10 Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl PBT als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB, § 651e Abs.3 BGB). Danach kann PBT für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. PBT ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisegast zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
§ 11 Gewährleistung, Haftungsbeschränkung, Fremdleistung
11.1 PBT haftet nicht für Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von PBT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
11.2 PBT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen Dritter, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Diese Fremdleistungen sind in der jeweiligen Leistungsbeschreibung als Angebot Dritter gekennzeichnet.
11.3 Die vertragliche Haftung von PBT für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis pro Reise und Reisenden beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit PBT für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung für alle gegen PBT gerichteten Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet PBT bei Sachschäden bis € 4.100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt.
Ansprüche nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck bleiben davon unberührt. Wertsachen, Ausweispapiere, Medikamente und medizinische Geräte sind von der Haftung ausgeschlossen.
§ 12 Pass- und Visumerfordernisse
12.1 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. PBT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, wenn der Reisende ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass PBT ihre eigenen Pflichten schuldhaft verletzt hat.
12.2 PBT weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die jeweils geltenden Einreisebedingungen jederzeit ändern können. Es wird daher jedem Reisenden empfohlen, persönlich bei den zuständigen Behörden (z.B. Botschaften oder Konsulate) die erforderlichen Informationen einzuholen. Da diese Informationen zu Einreisebestimmunen auf den Angaben Dritter beruhen, gibt PBT keinerlei Zusicherung oder Garantie hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Eine Haftung der PBT wird insoweit ausgeschlossen.
§ 13 Ausschlussfristen, Verjährung, Abtretungsverbot
13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise gegenüber PBT unter der oben angegebenen Anschrift geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
13.2 Ansprüche des Reisenden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von PBT, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
13.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen PBT ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen.
§ 14 Datenschutz
Dem Reisenden ist bekannt und er willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten zur Vertragsabwicklung von PBT gespeichert und verarbeitet werden, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Reisenden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist.
§ 15 Versicherungen
Der Reisenden wird auf die Möglichkeit und etwaige Notwendigkeit des Abschlusses von geeigneten Versicherungen hingewiesen, insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung, Reisegepäckversicherung, Auslandskrankenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der Eignung einer der genannten oder weiterer Versicherungen obliegt ausschließlich dem Reisenden.
§ 16 Inhalt fremder Werbung, Links und Webseiten
16.1 Sofern mittels Link, Banner oder anderweitiger Bezugnahme auf andere Webseiten verwiesen wird, unterliegen diese Inhalte nicht der Kontrolle von PBT. PBT hat keinen Einfluss auf deren Inhalt oder Gestaltung und macht sich daher den Inhalt dieser Seiten ausdrücklich nicht zu Eigen bzw. lehnt jede Verantwortung oder Haftung für deren Inhalt ab.
16.2 Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von PBT herausgegeben werden, sind für PBT nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von PBT gemacht wurden.
§ 17 Urheberrecht
Alle hier verwendeten Texte, Bilder und Grafiken unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Das Kopieren und die Reproduktion (einschließlich des Ausdrucks auf Papier) werden nur zum dem Zweck gestattet, diese zu persönlichen Informationszwecken zu verwenden. Jede andere Verwendung, sprich eine Vervielfältigung, Reproduktion, Übersetzung und Verarbeitung des Inhalts, hier insbesondere die Verwendung des Bild- und Textmaterials, ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung von PBT nicht gestattet.
§ 18 Gerichtsstand, anwendbares Recht
18.1 Der Reisende kann PBT nur in Hannover verklagen.
18.2 Im kaufmännischen Verkehr wird als Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Geschäftsbeziehungen zwischen Reisendem und PBT als Gerichtsstand Hannover (Deutschland) vereinbart.
18.3 Für die Geschäftsbeziehungen sowie den daraus eventuell entstehenden Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht. Soweit bei Klagen des Reisenden gegen PBT im Ausland für die Haftung von PBT dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
18.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisenden und PBT anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten
des Reisenden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind als die nachfolgenden
Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
§ 19 Änderungsvorbehalt
PBT behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Reisenden besteht. Auf der Website www.pro-biketour.de wird die jeweils aktuelle Version der AGB vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der AGB erklärt der Reisende sein Einverständnis zu den Änderungen.
§ 20 Salvatorische Klausel
Sollten nach geltendem oder zukünftigem Recht Teile dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: November 2011